" Der/die Gesuchsteller/in sei als Namensaktionär/in ins Aktienbuch der B._____ AG (CHE-XXX.XXX.XXX), [Adresse], einzutragen." 1.2. Mit Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 9. Mai 2023 wurde der Kläger aufgefordert, innert zehn Tagen seit Zustellung der Verfügung einen Kostenvorschuss von Fr. 1'000.00 zu bezahlen. 1.3. Mit Eingabe vom 11. Mai 2023 ersuchte der Kläger den Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau um Mitteilung, auf welcher Grundlage der Kostenvorschuss von Fr. 1'000.00 berechnet worden ist. Am 22. Mai 2023 bezahlte der Kläger den Kostenvorschuss fristgerecht. 2. Am 24. Mai 2023 entschied der Präsident des Bezirksgerichts Aarau wie folgt: