3.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau verweist in seiner Stellungnahme auf den angefochtenen Entscheid und ergänzt, dass die Stellungnahme des Beschwerdegegners, die er mit 15. Juni 2023 datiert habe, erst am 16. Juni 2023 der Post übergeben worden sei. Diese sei am 21. Juni 2023 und somit nach der Entscheidfällung und dem Versand des Entscheids beim Bezirksgericht Aarau eingegangen. Die erstreckte Frist zur Stellungnahme sei am 15. Juni 2023 abgelaufen, womit die Eingabe des Beschwerdegegners mit Postaufgabe am 16. Juni 2023 verspätet und nicht mehr zu beachten gewesen sei.