3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern die richterlich auf Fr. 1'271.40 (inkl. Fr. 90.90 MwSt) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen." 2.7. Mit Verfügung vom 22. Juni 2023 stellte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau die Stellungnahme vom 15. Juni 2023 den Beschwerdeführern zur Kenntnis zu. 3. 3.1. Gegen den ihm am 22. Juni 2023 zugestellten Entscheid vom 20. Juni 2023 erhob der Beschwerdegegner am 30. Juni 2023 (Postaufgabe) Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben.