Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am tt.mm.jjjj starb D._____ (Erblasser). Er hinterlässt als gesetzliche Erben seine Ehefrau E._____, seine Tochter A._____ (Beschwerdeführerin 1) und seinen Sohn B._____ (Beschwerdeführer 2). Der Erblasser setzte mit letztwilliger Verfügung vom 28. Juli 2014 C._____ (Beschwerdegegner) als Willensvollstrecker ein. 2. 2.1. Am 12. Mai 2023 reichten die Beschwerdeführer beim Gerichtspräsidium des Bezirksgerichts Aarau eine Aufsichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen ein: