2.4. Die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau informierte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau mit Eingabe vom 21. Juni 2023 darüber, dass die Gesuchsgegnerin am 20. Juni 2023 einen Betrag von Fr. 4'517.60 überwiesen hat. 2.5. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 26. Juni 2023: " 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden von der Kontrolle abgeschrieben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."