1.3. Mit amtlichem Formular vom 16. Dezember 2022 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug per 31. Januar 2023 gekündigt. 2. 2.1. Die A. AG (Klägerin) beantragte mit Klage vom 3. Mai 2023 beim Bezirksgericht Zofingen die Ausweisung von B. und C. (Beklagte) aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Die Beklagten reichten innert Frist keine Stellungnahme ein. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen entschied am 27. Juni 2023: " 1. Auf das Ausweisungsbegehren wird nicht eingetreten.