Die Berechnung des prozessualen Existenzminimums der Gesuchstellerin beläuft sich auf rund Fr. 2'345.00 (Fr. 1'100.00 [Grundbetrag, Ziff. I/2 der SchKG-Richtlinien, die Gesuchstellerin lebt zur Untermiete]; Fr. 275.00 [25 % Zuschlag auf dem Grundbetrag]; Fr. 500.00 [Miete]; Fr. 224.00 [Quellensteuer]; Fr. 245.00 [Auslagen Arbeitsweg]).