Nachdem, wie bereits festgestellt, die Streitsache hinsichtlich Tat- und Rechtsfragen bereits im Grundsatz keine Komplexität aufweist sowie vor dem Hintergrund der sich aus der sozialen Untersuchungsmaxime ergebenden prozessualen Unterstützung durch das Gericht ist nicht ersichtlich, weshalb die Gesuchstellerin dem Prozess auf sich alleine gestellt nicht gewachsen sein soll. Dies umso weniger, als sie im Hintergrund offensichtlich durch den Geschäftsführer ihrer Arbeitgeberin versiert unterstützt wird. Den offenbar sprachlichen Barrieren der Gesuchstellerin kann mit dem Beizug eines Dolmetschers begegnet werden.