Schliesslich wurden die Parteien zur Einreichung diverser Unterlagen aufgefordert. Mit dieser Aufforderung wurde den Parteien, in Nachachtung der sozialen Untersuchungsmaxime, konkret aufgezeigt, welcher Beweismittel es für die Untermauerung ihres jeweiligen Standpunktes bedarf und gleichzeitig sichergestellt, dass die prozessrelevanten Tatsachen dem Beweis zugeführt werden.