Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 (act. 011) lud die Präsidentin des Arbeitsgerichts Kulm zur Instruktionsverhandlung auf den 22. Februar 2023 vor. Des Weiteren wurde darin die vorläufige Beweisanordnung erlassen. Die Parteien wurden dabei auf ihre jeweilige Beweislast hingewiesen und es wurde die Parteibefragung angeordnet. Schliesslich wurden die Parteien zur Einreichung diverser Unterlagen aufgefordert.