Eine besonders schwere Betroffenheit, bei welcher die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters auch ohne rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten geboten ist, stellt im Zivilrecht die Ausnahme dar. Bei Zivilverfahren um zentrale Aspekte des Lebens, wie Persönlichkeit, Ehe, Familie, Wohnung oder Arbeit, handelt es sich zwar grundsätzlich um keine Bagatellen, bei welchen die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung von vornherein entfallen würde.