3. Die Gesuchstellerin bringt mit Beschwerde dagegen vor, dass sie alle geforderten und verfügbaren Informationen zu ihrer Bedürftigkeit eingereicht habe. Dies seien insbesondere alle Lohnausweise des Vorjahres, alle Lohnabrechnungen des laufenden Jahres, eine Kopie des Mietvertrages, der aktuelle Anstellungsvertrag bei der C., der Versicherungsausweis der D. und Kontoauszug, der aktuelle Auszug Postkonto und die Quellensteuerabrechnung für das Steuerjahr 2022. Der Vollständigkeit halber ergänze sie diese Unterlagen um einen weiteren Auszug des Postkontos. Des Weiteren widerspreche sie der Aussage betreffend die Erfolgschancen ihres Begehrens im arbeitsgerichtlichen Verfahren.