1. 1.1. Beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Brugg wurde mit Klage vom 19. April 2023 ein vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung gegen die A. AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) anhängig gemacht (VZ.2023.5). Die Gerichtspräsidentin des Zivilgerichts, B. (nachfolgend: Gesuchsgegnerin), amtet darin als Einzelrichterin. Zuvor amtete sie bereits als Einzelrichterin im Strafverfahren ST.2022.96 gegen C., den Präsidenten des Verwaltungsrats der Gesuchstellerin, als Beschuldigten. 1.2. Mit Verfügung vom 3. Mai 2023 stellte die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin die Klage vom 19. April 2023 zur Antwort innert Frist von 20 Tagen zu.