Im Urteil 5A_743/2017 vom 22. Mai 2019 (E. 2.2) hielt das Bundesgericht fest (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 5A_117/2021 vom 9. März 2022 E. 4.4), dass die Betreuung in natura von Schulkindern ermittelt werden kann, indem der Tag in drei Perioden (Morgen / Beginn bis Ende der Schule / Abend) unterteilt wird und über 14 Tage berechnet wird, für wie viele Einheiten jeder Elternteil von insgesamt 42 Einheiten verantwortlich war (3 Perioden x 14 Tage). In der in Rechtskraft erwachsenen Dispositiv-Ziffer 3.2 des angefochtenen Entscheids (vgl. E. 2.1 oben) wurden die Betreuungsanteile des Beklagten wie folgt festgelegt: