[…]" Zudem beantragte der Beklagte die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. 2.2. Mit Berufungsantwort vom 6. November 2023 beantragte die Klägerin, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen: "1. Es sei die Berufung abzuweisen und der erstinstanzliche Entscheid zu bestätigen (Gesamtunterhalt von CHF 1'575.00). Eventualiter sei der Kinderunterhalt (Barunterhalt und Betreuungsunterhalt) mit je CHF 787.50 festzulegen.