Grundbetrag: CHF 1'200.00 Wohnkosten CHF 1'820.00 Krankenkasse KVG CHF 408.00 Mobilität CHF 80.00 auswärtige Verpflegung CHF 170.00 Total CHF 3'778.00 4. Es sei festzustellen, dass der Unterhalt beider Kinder im Umfang von je CHF 409.00 nicht gedeckt werden kann. 5. Es sei festzustellen, dass vorliegend kein persönlicher Unterhalt zwischen den Ehegatten geschuldet ist.