Es bleibt den Parteien vorbehalten in gegenseitigem Einverständnis von den gerichtlich festgelegten Betreuungsanteilen abzuweichen. -3- 4. 4.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an [den Kinderunterhalt von] C._____ und D._____ […] ab 1. April 2023 monatlich vorschüssig Fr. 210.– je Kind […] (zuzgl. Kinderzulagen) zu bezahlen. 4.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt […] ab 1. April 2023 monatlich vorschüssig Fr. 1'155.– zu bezahlen.