"3. 3.1. […] C._____ […] und D._____ […] werden […] unter die alternierende Obhut mit Betreuungsanteilen von 40% (Vater), bzw. 60% (Mutter) gestellt. De[n] gesetzliche[n] Wohnsitz haben die Kinder bei der Mutter. 3.2. Die Betreuungsanteile des Vaters werden wie folgt festgelegt: • Am Dienstagmorgen von 08.15 Uhr bis am Dienstagabend 20.30 Uhr • Am Freitagnachmittag von 13.00 Uhr bis 20.30 Uhr • Jedes zweite Wochenende von Freitagmittag 13.00 Uhr bis Sonntagabend 20.30 Uhr • 4. Wochen Ferien pro Jahr, wovon mindestens einmal zwei Wochen zusammenhängen sollen.