1. 1.1. Mit Gesuch vom 9. März 2023 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht R._____, Präsidium des Familiengerichts (u.a.), die Kinder C._____ (geb. tt.mm. 2017) sowie D._____ (geb. tt.mm. 2020) seien unter ihre Obhut zu stellen und es sei der persönliche Verkehr durch den Beklagten zu regeln. Der Beklagte sei zu verpflichten, ihr pro Kind und Monat je Fr. 900.00 Unterhalt (zzgl. Kinderzulagen) zu bezahlen. 1.2. Mit Stellungnahme vom 20. April 2023 beantragte der Beklagte (u.a.), die Kinder seien unter die alternierende Obhut der Parteien zu stellen. Er sei zu verpflichten, der Klägerin an den Unterhalt der Kinder monatlich je Fr. 50.00 zzgl. Kinderzulagen zu bezahlen.