In Ziff. 1 des Pfandvertrags wird im Weiteren festgestellt, dass der "übliche Rahmen" durch "eine Bestellung" überschritten worden sei. Was unter einem "üblichen Rahmen" zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen dieser Rahmen überschritten wird, kann dem Pfandvertrag nicht entnommen werden. Insbesondere ist nicht klar, ob es sich dabei um einen Kreditrahmen oder vielmehr um einen Bestell-Rahmen handelt.