3.5. 3.5.1. Im Beschwerdeverfahren ist (zu Recht) unstrittig, dass einzig die zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossene Vereinbarung vom 14. Juni 2022 (fortan: Pfandvertrag) als Rechtsöffnungstitel in Frage kommen kann. Der Pfandvertrag wurde durch beide Parteien handschriftlich unterzeichnet. Nachdem eine Schuldanerkennung grundsätzlich aus mehreren Urkunden bestehen kann, wobei nur die eigentliche Anerkennungserklärung unterzeichnet sein muss (BGE 139 III -9-