21 OR für unverbindlich erklärt, eventualiter aus wichtigem Grund gekündigt. Alle Einwendungen gegen die Erklärung der Unverbindlichkeit der Vereinbarung bzw. der Kündigung aus wichtigem Grund seien verspätet und aus dem Recht zu weisen. -8- 3.4. 3.4.1. Beruht die Forderung auf einer durch öffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen. Der Richter spricht dieselbe aus, sofern der Betriebene nicht Einwendungen, welche die Schuldanerkennung entkräften, sofort glaubhaft macht (Art. 82 SchKG).