2. 2.1. C. beantragte mit Klage vom 6. Juli 2021 beim Bezirksgericht Baden die Ausweisung des Beklagten aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. Das Eigentum an der streitgegenständlichen Liegenschaft ging am 17. September 2021 von C. an den in der Folge in den Prozess eintretenden A. (fortan: Kläger) über. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden entschied am 18. November 2021: " 1. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über das Haus [Strasse], [Ortschaft], seit 30. Juni 2021 aufgelöst ist.