Der Gesuchsteller machte in der Insolvenzerklärung zudem geltend, dass derzeit sein Lohn gepfändet werde, was seine Arbeitsstelle gefährde. Zudem könnten aufgrund der Lohnpfändung die aktuellen Steuern nicht bezahlt werden. Aus dem Auszug aus dem Betreibungsregister des Gesuchstellers geht hervor, dass die Lohnpfändung im Mai 2023 weiterhin vollzogen wurde. Beschwerdeweise brachte er vor, dass aufgrund der Lohnpfändung sein Arbeitsverhältnis gekündigt worden sei (vgl. E. 1.3.2.2.2 hiervor). Die Kündigung erfolgte am 13. Juni 2023 (Beilage 1 zur Beschwerde).