Dem Auszug aus dem Betreibungsregister des Regionalen Betreibungsamtes Buchs des Gesuchstellers vom 30. Mai 2023 lässt sich entnehmen, dass über ihn bereits am 10. November 2021 der Konkurs eröffnet wurde. Dieser wurde erst am 11. Februar 2022 abgeschlossen. Demnach hat der Gesuchsteller knapp über mehr als ein Jahr gewartet, um erneut eine Insolvenzerklärung abzugeben. Dies stellt sich ebenfalls als rechtsmissbräuchlich dar, wird dadurch seinen Gläubigern doch der Zugriff auf seine Vermögenswerte von vornherein verwehrt (vgl. E. 2.1.2 hiervor).