Aufgrund des Bezugs von Arbeitslosentaggeldern könnten praktisch keine Vermögenswerte gepfändet werden. Ferner stünden die Chancen auf eine neue Arbeitsstelle sehr schlecht, obwohl er bestrebt sei, so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die Insolvenzerklärung sei nicht rechtsmissbräuchlich. Sie stelle eine Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neuanfang dar, der dem Gesuchsteller ermögliche, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern schrittweise zu erfüllen.