Leider hätten aufgrund der finanziellen Belastungen nicht sämtliche Beträge zeitgerecht entrichtet werden können, was zu einer erneuten Betreibung geführt habe. Aufgrund einer Lohnpfändung sei dem Gesuchsteller nun das Arbeitsverhältnis gekündigt worden. Ihm liege es fern, den Gläubigern den Zugriff auf seine Vermögenswerte zu verwehren. Vielmehr sei sein vorrangiges Ziel, durch eine neue Arbeit die bestehenden Verlustscheine zurückzukaufen. Aufgrund des Bezugs von Arbeitslosentaggeldern könnten praktisch keine Vermögenswerte gepfändet werden.