1.3.2.2. 1.3.2.2.1. Die Vorinstanz hielt zu Begründung der Abweisung des Konkursbegehrens fest, der Gesuchsteller habe sich bereits am 9. November 2021 für zahlungsunfähig erklärt und um Eröffnung des Konkurses ersucht. Mit Entscheid des Präsidiums des Bezirksgerichts Aarau vom 10. November 2021 sei über ihn der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren sei durchgeführt und mit Entscheid vom 11. Februar 2022 abgeschlossen worden. Vor gut einem Jahr sei dem Gesuchsteller die Chance für einen wirtschaftlichen Neubeginn zugestanden worden. Diese habe er nicht genutzt und -4-