Aufgrund eines entsprechenden Antrags des Beklagten vom 23. Oktober 2023 und des Einverständnisses der Kläger vom 26. Oktober 2023 verlängerte die Instruktionsrichterin die Sistierung mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 bis zum Widerruf durch eine Partei und längstens bis zum 30. November 2023. 3.8. Mit Eingaben vom 29. November 2023 teilten die Parteien dem Obergericht übereinstimmend mit, dass sie eine aussergerichtliche Einigung getroffen hätten, gemäss welcher die Kläger ihr Gesuch um Konkurseröffnung zurückzögen. Ausserdem erklärte der Beklagte, er ziehe seine Beschwerde -4-