3.6. Die Kläger äusserten sich mit Eingabe vom 25. Juli 2023 zur Stellungnahme des Beklagten vom 19. Juli 2023 und erklärten mit Eingabe vom 3. August 2023 ihr Einverständnis mit dem Sistierungsantrag des Beklagten. 3.7. Mit Verfügung vom 4. August 2023 sistierte die Instruktionsrichterin des Obergerichts das Beschwerdeverfahren bis zum Widerruf durch eine der Parteien und längstens bis zum 31. Oktober 2023.