Beklagter A._____, […] vertreten durch Rechtsanwalt Dominik Milani, Selnaustrasse 6, 8001 Zürich Gegenstand Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Kläger stellten mit Eingabe vom 31. März 2023 beim Bezirksgericht Bremgarten gegen den Beklagten gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG das Konkursbegehren ohne vorgängige Betreibung. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten entschied am 5. Juni 2023: " 1. Über A._____, […], wird mit Wirkung ab 5. Juni 2023, 15:10 Uhr, der Konkurs eröffnet.