1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird Dispositiv-Ziff. 3 des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Laufenburg vom 31. Mai 2023 aufgehoben und wie folgt ersetzt: 3. 3.1. Der Vater wird verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt von B._____ monatlich vorschüssig folgende Beträge zuzüglich bezogener Kinderzulagen zu bezahlen: - 35 -