5. 5.1. Da sich nach dem Gesagten für die von der Vorinstanz gebildete Phase 1 (1. April 2021 – 31. August 2021 [anstatt bis 30. September 2021: vgl. E. 4.9 hiervor]), Phase 2 (1. September 2021 – 30. November 2021) und Phase 3 (1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021) keine Änderungen in den Berechnungsparametern ergeben und die Berechnung der Vorinstanz neben den vorstehend erwogenen Punkten nicht gerügt wurde, kann diesbezüglich auf den angefochtenen Entscheid verwiesen werden.