Der Beklagte habe am 25. Juni 2021 die Ausbildung zum Agrarpraktiker abgeschlossen (zweijährige Grundbildung, Abschluss mit eidgenössischem Berufsattest). Gemäss den Lohnrichtlinien für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft inklusive landwirtschaftliche Hauswirtschaft 2022 des Schweizerischen Bauernverbands verdiene ein landwirtschaftlicher Betriebsangestellter mit Eidgenössischem Betriebsattest Fr. 3'715.00 brutto pro Monat mit einem 100%-Pensum. Nach Abzug der Sozialbeiträge (15 %) sei beim Beklagten daher von einem Nettoeinkommen von Fr. 630.00 (Arbeitspensum 20 %) auszugehen. Der Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass sein Lohn als "Angestellter