Der Beklagte habe 2021 netto Fr. 82'647.50 erhalten, einschliesslich Bonus von Fr. 130.00, Beteiligungsrechten von Fr. 13'391.55 sowie monatlicher Kinderzulagen von Fr. 400.00 und monatlicher Familienzulage der Arbeitgeberin von Fr. 100.00. Dies ergebe 2021 einen anrechenbaren Nettolohn von monatlich Fr. 6'485.00 (ohne Spesen und Kinderzulagen; mit Beteiligungsrechten, Familienzulage und Bonus) (angefochtener Entscheid E. 4.5.3.1). Ab Januar 2022 beziehe der Vater - 23 - keine Kinderzulagen und somit auch keine Familienzulagen mehr. Durchschnittlich habe er Fr. 5'580.00 erzielt (angefochtener Entscheid E. 4.5.3.2).