__ sei die Beklagte gezwungen gewesen, für einen Stundenlohn von gerade einmal Fr. 18.00 brutto (inkl. Ferien- und Feiertagszuschlag) zu arbeiten. Das geltend gemacht hypothetische Bruttoeinkommen von Fr. 4'550.00 monatlich sei in jedem Fall zu hoch. Coop z.B. habe sich verpflichtet, unter gewissen Umständen einen Mindestlohn von nur Fr. 4'100.00 brutto monatlich zu bezahlen, d.h. netto ca. Fr. 3'865.00 (inkl. 13. Monatslohn und abzüglich Sozialabzügen von 13 %). Von der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens sei ohnehin abzusehen: Seit ihrem Arbeitsantritt als Tagesmutter habe sie ihr Einkommen kontinuierlich steigern können.