Am 13. Juli 1995 habe die Klägerin 1 die Ausbildung als zahnmedizinische Assistentin und am 16. Juli 1999 die (Zusatz-) Ausbildung als Verkäuferin abgeschlossen. 2013 habe sie zudem die Handelsschule als Erwachsenenbildung absolviert. Die Klägerin 1 habe sich am 20. November 2020 bei M._____ zur Ausbildung als medizinische Sekretärin angemeldet. An der Verhandlung vom 9. September 2021 habe sie angegeben, dass ein Abschluss 2023 realistisch sei. Der Beklagte habe bestätigt, dass sie ein traditionelles Familienmodell gelebt hätten und die Klägerin 1 seit der Geburt von B._____ im Jahr 2013 nicht mehr gearbeitet habe.