4.2.2. Die Vorinstanz erwog, die Mutter habe seit dem 1. Dezember 2020 im Stundenlohn für die K._____ gearbeitet, wobei sie Fr. 18.00 pro Stunde brutto verdient habe. Am 18. Januar 2022 sei ihr auf den 30. April 2022 gekündigt worden. Zwischen April 2021 bis November 2021 habe die Mutter durchschnittlich Fr. 730.00 pro Monat netto verdient. Ab Dezember 2021 sei mangels Lohnabrechnungen von keinem weiteren Einkommen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auszugehen. Zusätzlich habe die Klägerin 1 ab September 2021 für den Verein "L._____" gearbeitet.