3.4. Der Beklagte bringt dagegen mit Berufung vor, dass die alternierende Obhut nicht voraussetze, dass dieses Modell schon während des Zusammenlebens gepflegt wurde. Der Beklagte könne sich seine Arbeit so einteilen, dass er die Kinderbetreuung auch unter der Woche zur Hälfte übernehmen könne, und es stünden auch Verwandte und gute Bekannte zur Verfügung, die die Betreuung übernehmen könnten. B._____ und C._____ könnten so weiterhin viel Zeit in der ihnen vertrauten und geliebten Umgebung verbrin- - 13 -