_, Hautpilz) seien nicht hilfreich, das Verhältnis untereinander zu verbessern. Wenn die Eltern nicht über Kinderbelange miteinander kommunizieren könnten und sogar die kinderorientierte Mediation abgebrochen worden sei, reiche es nicht aus, einfach eine Beistandschaft zu errichten und die alternierende Obhut anzuordnen. Diese elterliche Verantwortung solle und könne nicht an eine Beistandsperson delegiert werden. Die Kinder würden offensichtlich unter den andauernden Streitigkeiten ihrer Eltern leiden. Das könne jedoch nicht durch die Anordnung der alternierenden Obhut gelöst werden.