richtig, dass der Kinderwille nicht immer dem Kindeswohl entspreche. Hier gelte das aber nicht. Als im Rahmen der Mediation versucht worden sei, die Kinderbetreuung zu ändern, sei dies von B._____ und C._____ als sehr negativ und traumatisch empfunden worden. Der Beklagte wünsche sich eine gute und tragfähige Beziehung zu seinen Kindern. Das gelinge jedoch nicht, wenn er seinen Willen über den Kopf der Kinder hinweg durchsetze. Das Verhalten des Beklagten werde von den Kindern als negativ empfunden. Der Beklagte werfe der Klägerin 1 vor, dass sie die Kinder aktiv in den Streit miteinbeziehe, indem sie beispielsweise das Natel auf laut stelle.