3.5. Mit Eingabe vom 22. August 2023 beantragten die Kläger, es sei dem Beklagten die Weisung zu erteilen, seine Kinder nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen landwirtschaftliche Fahrzeuge lenken zu lassen, insbesondere dann nicht, wenn sich andere Personen in unmittelbarer Nähe befinden. Der Beklagte verlangte mit Eingabe vom 4. September 2023 die Abweisung dieses klägerischen Antrags. Das Obergericht zieht in Erwägung: