2. Die Eltern seien bereicht zu erklären, die Kinder jedes zweiter Wochenende zu sich zu Besuch zu nehmen. Die Besuchszeiten duaern von Freitag 18.00 Uhr – Sonntag 18.00 Uhr. Die Eltern sind berichtig zu erklären, mit den Kindern zwei Wochen Ferien pro Jahr auf eigene Kosten zu verbringen. -8- Ein weitergehendes oder anderslautendes Besuchs- und Ferienrecht bleibt der Absprache der Eltern vorbehalten. Sie beachten stets das Kindswohl und nehmen auf die schulischen und persönlichen Bedürfnisse und Wünsche der Kinder angemessen Rücksicht.