3. 3.1. Gegen diesen ihm am 12. Juni 2023 in vollständig begründeter Fassung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 21. Juni 2023 Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entcheid des Gerichtspräsidiiums Laufenburg vom 31. Mia 2023 wie folgt zu ändern: ‘1. Die Kinder B._____ (geb. tt.mm. 2013) und C._____ (geb. tt.mm. 2015) seinen under die alternierende Obhut der Eltenr zu stellen.