4. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Kindsmutter an den Unterhalt des Gesuchstellers 2 monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen: - von 01.03.2021 bis 30.11.2021 Fr. 2'464.00 - ab 01.12.2021 Fr. 2'416.00 - ab 01.08.2023 Fr. 2'372.00 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners." -6- 2.13. Mit Entscheid vom 31. Mai 2023 hat der Präsident des Familiengerichts Laufenburg erkannt: