2.12. Mit Eingaben vom 15. (Beklagter) bzw. 16. August 2022 (Kläger) reichten die Parteien Parteivorträge ein. Die Kläger stellten darin folgende Anträge: " 1. Die Obhut über die Gesuchsteller 1 [Kläger 2] und 2 [Kläger 3] sei der Kindsmutter zuzuteilen. 2. Es sei das Besuchsrecht unter Berücksichtigung der Ausführungen der Kindesvertretung zu regeln. Auf die Festsetzung eines Ferienrechts sei vorläufig zu verzichten.