" 1. 1.1. Der Vater wird berechtigt erklärt, die Kinder B._____ (geb. tt.mm. 2013) und C._____ (geb. tt.mm. 2015) jedes zweite Wochenende zu sich auf Besuch zu nehmen. Die Besuchszeiten dauern jeweils von Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr. 1.2. Ein weitergehendes Besuchsrecht bleibt der Absprache unter den Eltern und dem Mediator vorbehalten. 2. Soweit mehr oder anderes im Rahmen einer superprovisorischen Massnahme beantragt wird, wird das entsprechende Gesuch abgewiesen." -5-