2.6. Am 9. September 2021 fand vor dem Präsidium des Familiengerichts Laufenburg die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher die Parteien mündlich Replik bzw. Duplik erstatteten und die Klägerin 1, der Beklagte sowie die Zeugen F._____, G._____, H._____ und I._____ befragt wurden. 2.7. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2021 forderte der Präsident des Familiengerichts Laufenburg die Klägerin 1 und den Beklagten gestützt auf Art. 297 Abs. 2 ZPO zu einer kinderorientierten Mediation auf. Mit der Mediation wurde Rechtsanwalt und Mediator J._____ […], beauftragt.