" 1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Kinder B._____ und C._____ monatlich im Voraus einen Betrag von je Fr. 1'260.00 (davon Fr. 715.00 Betreuungsunterhalt) zuzüglich allfällige Kinderzulagen zu bezahlen, erstmals per 1. Juni 2021. 2. Soweit mehr oder anderes im Rahmen einer superprovisorischen Massnahme beantragt wird, wird das entsprechende Gesuch abgewiesen."