7. Subsidiär sei den Gesuchstellern für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der unterzeichnenden Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu gewähren, soweit die Gerichts- und Parteikosten nicht dem Gesuchsgegner auferlegt werden." 2.2. Mit Stellungnahme vom 26. April 2021 beantragte der Beklagte das Folgende: " 1.1 Die gemeinsamen Söhne, B._____, geb. tt.mm. 2013 und C._____, geb. tt.mm. 2015 seien unter die alternierende Obhut der Eltern zu stellen. -3-